FACHVERANSTALTUNGEN
25th Annual NAGS Conference
“More than just a game – where gambling begins and ends”
Adelaide, Australien
25.-27.11.2015
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa-Maria Satzinger nahmen vom 25. bis zum 27. November 2015 an der 25. Konferenz der National Association for Gambling
Studies (NAGS) in Adelaide (Australien) teil.
NAGS ist Australiens führendes Forum im Bereich des Glücksspielwesens, welches Raum für anregende und offene Diskussionen bietet und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermutigt, ihr Wissen und ihre Expertise miteinander zu teilen. Es handelt sich bei NAGS um eine „Non-Profit Organisation“, die für Meinungsvielfalt und Diversität steht.
An der Konferenz nahmen zahlreiche renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Recht und Wirtschaft teil. Ihre Vorträge wurden durch Erfahrungsberichte von im Glücksspielsektor tätigen Personen ergänzt. Ein wesentliches Ziel der Organisation sowie der von ihr veranstalteten Konferenzen ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie zu fördern und einen regen Austausch unter deren Vertreterinnen und Vertretern zu ermöglichen.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen – die Internationalität des Glücksspielsektors widerspiegelnden – Veranstaltung belief sich auf rund 230 Personen. Hervorzuheben sind an dieser Stelle insbesondere die Organisatoren Paul Delfabbro, Professor an der School of Psychology der University of Adelaide und Präsident der NAGS, Rosemary Hambledon, Practice Manager bei Relationships Australia SA Ltd, Mark Henley, Manager Advocacy and Communications bei Uniting Communities South Australia, Mary Marquass, Community Engagement Manager bei der Echo Entertainment Group und Catia Malvaso, Universitätsassistentin an der University of Adelaide.
Am ersten Konferenztag führte der anerkannte britische Wissenschaftler Mark Griffiths, Professor of Gambling Studies an der Nottingham Trent University und Direktor der International Gaming Research Unit, im Rahmen eines Plenumsvortrags in die Thematik des Online-Glücksspiels ein, welche unter anderem von der tschechischen Forscherin Anastasia Ejova (Masaryk University) in einer Nachmittagsdiskussion weiter vertieft wurde. Als einer der führenden international tätigen Glücksspielforscher hat Dr. Mark Griffiths in seiner beinahe 30 Jahre währenden Laufbahn über 500 Forschungsberichte, vier Bücher, 120 Beiträge in Sammelbänden sowie mehr als 1000 wissenschaftliche Artikel verfasst und publiziert. Ziel seines Vortrags anlässlich der diesjährigen NAGS-Konferenz war es, eine Methode zur Spielsuchtbekämpfung im Bereich des „online gambling“ zu präsentieren und auf dessen Stärken und Schwächen, die anhand von umfangreichen Studien herausgebildet wurden, hinzuweisen. Das als „mentor“ bezeichnete Tool weist die Spielerin bzw den Spieler mittels personalisierten Feedbacks auf ihr bzw sein Spielverhalten hin. So werden die Spielteilnehmerinnen und –teilnehmer darüber informiert, dass sie bereits eine sehr hohe Anzahl von Spielen (in der Studie wurde diese Grenze bei 1000 Spielen gezogen) durchgeführt haben und dass nur wenige Personen unter diesen Gegebenheiten ihr Spiel fortsetzen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Gewinnchance nicht mit der Spieldauer steigt. Das Ergebnis der Studie stellte sich als besonders interessant heraus: Das maßgeschneiderte Feedback bewirkte bei den Spielteilnehmerinnen und –teilnehmern – verglichen mit jenen Online-Spielerinnen- und –spielern, welche keine persönliche Rückmeldung erhalten haben – eine signifikante Reduktion der Spieldauer und des Einsatzes. Die Resultate deuten darauf hin, dass diese Methode zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel führt und Problemspielerinnen und –spieler dabei unterstützt, ihre sich selbst gesteckten zeitlichen und finanziellen Grenzen einzuhalten. Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit dieser Studie empfehlen wir den im Rahmen der Präsentation erwähnten und im September 2015 in „Frontiers in Psychology“ erschienenen Artikel von Mark Griffiths und Michael Auer mit dem Titel „The use of personalized behavioral feedback for online gamblers: an empirical study“.
Neben zahlreichen anderen interessanten Vorträgen renommierter internationaler Sachkundiger, präsentierte Nerilee Hing, Professorin für „Gambling Education and Research“ an der Southern Cross University (Lismore, New South Wales), die von Hing, Kerry Sproston (Sozialforscherin bei dem Meinungsforschungsinstitut ORC International), Richard Brading (Rechtsanwalt bei Wesley Community Legal Service) und Kate Brook (ebenfalls Sozialforscherin bei ORC International) durchgeführte Studie zur Untersuchung der Anreize, an Sport- und Pferdewetten teilzunehmen. Einen wesentlichen Teil des Forschungsprozesses bildete die Analyse der geltenden nationalen sowie europäischen Rechtslage im Bereich des Wettwesens. Die Studie ergab, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften in der Regel lediglich ungenaue, vage Bestimmungen enthalten, welche nur bedingt dazu beitragen, dass die Anreize zum Wetten minimiert werden. Zudem wurde festgestellt, dass Regulative zum Schutz der Wettteilnehmer in den untersuchten Rechtsordnungen äußerst unterrepräsentiert sind.
Auch außerhalb der Konferenzräume entstanden angeregte und für unsere Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen des Zentrums für Glücksspielforschung der Universität Wien äußerst bereichernde Diskussionen mit namhaften Professorinnen und Professoren internationaler Universitäten sowie anderen anerkannten Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Industrie und Praxis.
ZfG-Redaktion
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa Satzinger
NAGS ist Australiens führendes Forum im Bereich des Glücksspielwesens, welches Raum für anregende und offene Diskussionen bietet und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermutigt, ihr Wissen und ihre Expertise miteinander zu teilen. Es handelt sich bei NAGS um eine „Non-Profit Organisation“, die für Meinungsvielfalt und Diversität steht.
An der Konferenz nahmen zahlreiche renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Recht und Wirtschaft teil. Ihre Vorträge wurden durch Erfahrungsberichte von im Glücksspielsektor tätigen Personen ergänzt. Ein wesentliches Ziel der Organisation sowie der von ihr veranstalteten Konferenzen ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie zu fördern und einen regen Austausch unter deren Vertreterinnen und Vertretern zu ermöglichen.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen – die Internationalität des Glücksspielsektors widerspiegelnden – Veranstaltung belief sich auf rund 230 Personen. Hervorzuheben sind an dieser Stelle insbesondere die Organisatoren Paul Delfabbro, Professor an der School of Psychology der University of Adelaide und Präsident der NAGS, Rosemary Hambledon, Practice Manager bei Relationships Australia SA Ltd, Mark Henley, Manager Advocacy and Communications bei Uniting Communities South Australia, Mary Marquass, Community Engagement Manager bei der Echo Entertainment Group und Catia Malvaso, Universitätsassistentin an der University of Adelaide.
Am ersten Konferenztag führte der anerkannte britische Wissenschaftler Mark Griffiths, Professor of Gambling Studies an der Nottingham Trent University und Direktor der International Gaming Research Unit, im Rahmen eines Plenumsvortrags in die Thematik des Online-Glücksspiels ein, welche unter anderem von der tschechischen Forscherin Anastasia Ejova (Masaryk University) in einer Nachmittagsdiskussion weiter vertieft wurde. Als einer der führenden international tätigen Glücksspielforscher hat Dr. Mark Griffiths in seiner beinahe 30 Jahre währenden Laufbahn über 500 Forschungsberichte, vier Bücher, 120 Beiträge in Sammelbänden sowie mehr als 1000 wissenschaftliche Artikel verfasst und publiziert. Ziel seines Vortrags anlässlich der diesjährigen NAGS-Konferenz war es, eine Methode zur Spielsuchtbekämpfung im Bereich des „online gambling“ zu präsentieren und auf dessen Stärken und Schwächen, die anhand von umfangreichen Studien herausgebildet wurden, hinzuweisen. Das als „mentor“ bezeichnete Tool weist die Spielerin bzw den Spieler mittels personalisierten Feedbacks auf ihr bzw sein Spielverhalten hin. So werden die Spielteilnehmerinnen und –teilnehmer darüber informiert, dass sie bereits eine sehr hohe Anzahl von Spielen (in der Studie wurde diese Grenze bei 1000 Spielen gezogen) durchgeführt haben und dass nur wenige Personen unter diesen Gegebenheiten ihr Spiel fortsetzen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Gewinnchance nicht mit der Spieldauer steigt. Das Ergebnis der Studie stellte sich als besonders interessant heraus: Das maßgeschneiderte Feedback bewirkte bei den Spielteilnehmerinnen und –teilnehmern – verglichen mit jenen Online-Spielerinnen- und –spielern, welche keine persönliche Rückmeldung erhalten haben – eine signifikante Reduktion der Spieldauer und des Einsatzes. Die Resultate deuten darauf hin, dass diese Methode zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel führt und Problemspielerinnen und –spieler dabei unterstützt, ihre sich selbst gesteckten zeitlichen und finanziellen Grenzen einzuhalten. Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit dieser Studie empfehlen wir den im Rahmen der Präsentation erwähnten und im September 2015 in „Frontiers in Psychology“ erschienenen Artikel von Mark Griffiths und Michael Auer mit dem Titel „The use of personalized behavioral feedback for online gamblers: an empirical study“.
Neben zahlreichen anderen interessanten Vorträgen renommierter internationaler Sachkundiger, präsentierte Nerilee Hing, Professorin für „Gambling Education and Research“ an der Southern Cross University (Lismore, New South Wales), die von Hing, Kerry Sproston (Sozialforscherin bei dem Meinungsforschungsinstitut ORC International), Richard Brading (Rechtsanwalt bei Wesley Community Legal Service) und Kate Brook (ebenfalls Sozialforscherin bei ORC International) durchgeführte Studie zur Untersuchung der Anreize, an Sport- und Pferdewetten teilzunehmen. Einen wesentlichen Teil des Forschungsprozesses bildete die Analyse der geltenden nationalen sowie europäischen Rechtslage im Bereich des Wettwesens. Die Studie ergab, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften in der Regel lediglich ungenaue, vage Bestimmungen enthalten, welche nur bedingt dazu beitragen, dass die Anreize zum Wetten minimiert werden. Zudem wurde festgestellt, dass Regulative zum Schutz der Wettteilnehmer in den untersuchten Rechtsordnungen äußerst unterrepräsentiert sind.
Auch außerhalb der Konferenzräume entstanden angeregte und für unsere Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen des Zentrums für Glücksspielforschung der Universität Wien äußerst bereichernde Diskussionen mit namhaften Professorinnen und Professoren internationaler Universitäten sowie anderen anerkannten Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Industrie und Praxis.
ZfG-Redaktion
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa Satzinger
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10th European Conference on
Gambling Studies and Policy Issues
Helsinki, Finnland
09.-12.09.2014
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa-Maria Satzinger nahmen von 9. bis 12. September 2014 an der 10th European Conference on Gambling Studies and Policy Issues der EASG (European Association for the Study of Gambling - Europäische Gesellschaft zur Erforschung des Glücksspiels) teil.
Ziel der Konferenz war es, den Dialog zwischen ExpertInnen verschiedener Disziplinen und VertreterInnen aus Industrie und Politik, deren großen gemeinsamen Nenner das Glücksspielrecht bzw der Glücksspielmarkt darstellt, zu vertiefen.
Die Organisation soll Raum für die systematische Durchdringung glücksspielspezifischer Themenkomplexe schaffen und so einen offenen Diskurs zwischen Fachleuten ermöglichen. Sie soll des Weiteren Basis für einen aktiven Austausch über bewährte und noch zu erprobende Regelungsmodelle und deren Auswirkungen auf das Spielverhalten (pathologischer) SpielteilnehmerInnen sowie generell über Studien und Fachkenntnisse aus Medizin, Psychologie, Anthropologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft etc bilden. Bei der Konferenz wurden aktuelle politische und gesetzgeberische Entwicklungen des Glücksspiels erörtert, es wurde ein Einblick in den Entwicklungsstand der Glücksspielindustrie gewährt und neue Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten von spielabhängigen und gefährdeten Personen vorgestellt.
In dem Themenblock "To regulate or not to regulate" referierte Harrie Temmink, ein Vertreter der Europäischen Kommission, über die Schwierigkeiten einer effektiven Regulierung des Online-Glücksspielmarktes und verwies auch auf das generelle Problem, dass viele Mitgliedstaaten eine Einflussnahme der EU auf den Glücksspielmarkt ablehnen. Die EU - im Besonderen die Europäische Kommission - könne auf den sich rasant weiterentwickelnden Markt mit Empfehlungen, deren Inhalt "soft law" darstellt, reagieren. Harrie Temmink präsentierte "5 Key Action Areas", in denen die EU den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der Glücksspielregulierung ansiedelt. Ein Ziel besteht in der Förderung des Verbraucherschutzes, insbesondere Minderjähriger sowie gefährdeter und hilfsbedürftiger Personen. In der Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche sowie der Spielmanipulation liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Europäischen Kommission. Überdies soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Stellen der Union verbessert und eine effektive Durchsetzung glücksspielrechtlicher Bestimmungen gewährleistet werden.
Neben zahlreichen anderen interessanten Vorträgen renommierter internationaler Sachkundiger, stellte der Psychologe Serge Sardo von der Victorian Responsible Gambling Foundation in Melbourne das Projekt "Fight for the real you" vor. Ziel dieser Kampagne, welche in australischen Massenmedien geschaltet wurde, war es, Spielsucht bereits in einem frühen Stadium zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Frauen und Männer, die sich zu ihren Spielproblemen bekannt haben, wurden darin bestärkt, in einer "100 day challenge" ihre Sucht zu bekämpfen. Teile der von den Betroffenen selbst erstellten Videotagebücher, in denen sie ihren Fortschritt dokumentierten, wurden veröffentlicht, um das in der Bevölkerung existierende Stigma zu beseitigen und gefährdete Personen dazu zu ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich zu ihren Problemen zu bekennen.
Die Konferenz hat bei allen TeilnehmerInnen ein sehr positives Echo gefunden und die nächste wird in drei Jahren in einer anderen europäischen Großstadt stattfinden.
ZfG-Redaktion
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa Satzinger
Die Organisation soll Raum für die systematische Durchdringung glücksspielspezifischer Themenkomplexe schaffen und so einen offenen Diskurs zwischen Fachleuten ermöglichen. Sie soll des Weiteren Basis für einen aktiven Austausch über bewährte und noch zu erprobende Regelungsmodelle und deren Auswirkungen auf das Spielverhalten (pathologischer) SpielteilnehmerInnen sowie generell über Studien und Fachkenntnisse aus Medizin, Psychologie, Anthropologie, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft etc bilden. Bei der Konferenz wurden aktuelle politische und gesetzgeberische Entwicklungen des Glücksspiels erörtert, es wurde ein Einblick in den Entwicklungsstand der Glücksspielindustrie gewährt und neue Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten von spielabhängigen und gefährdeten Personen vorgestellt.
In dem Themenblock "To regulate or not to regulate" referierte Harrie Temmink, ein Vertreter der Europäischen Kommission, über die Schwierigkeiten einer effektiven Regulierung des Online-Glücksspielmarktes und verwies auch auf das generelle Problem, dass viele Mitgliedstaaten eine Einflussnahme der EU auf den Glücksspielmarkt ablehnen. Die EU - im Besonderen die Europäische Kommission - könne auf den sich rasant weiterentwickelnden Markt mit Empfehlungen, deren Inhalt "soft law" darstellt, reagieren. Harrie Temmink präsentierte "5 Key Action Areas", in denen die EU den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der Glücksspielregulierung ansiedelt. Ein Ziel besteht in der Förderung des Verbraucherschutzes, insbesondere Minderjähriger sowie gefährdeter und hilfsbedürftiger Personen. In der Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche sowie der Spielmanipulation liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Europäischen Kommission. Überdies soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie den Stellen der Union verbessert und eine effektive Durchsetzung glücksspielrechtlicher Bestimmungen gewährleistet werden.
Neben zahlreichen anderen interessanten Vorträgen renommierter internationaler Sachkundiger, stellte der Psychologe Serge Sardo von der Victorian Responsible Gambling Foundation in Melbourne das Projekt "Fight for the real you" vor. Ziel dieser Kampagne, welche in australischen Massenmedien geschaltet wurde, war es, Spielsucht bereits in einem frühen Stadium zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Frauen und Männer, die sich zu ihren Spielproblemen bekannt haben, wurden darin bestärkt, in einer "100 day challenge" ihre Sucht zu bekämpfen. Teile der von den Betroffenen selbst erstellten Videotagebücher, in denen sie ihren Fortschritt dokumentierten, wurden veröffentlicht, um das in der Bevölkerung existierende Stigma zu beseitigen und gefährdete Personen dazu zu ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich zu ihren Problemen zu bekennen.
Die Konferenz hat bei allen TeilnehmerInnen ein sehr positives Echo gefunden und die nächste wird in drei Jahren in einer anderen europäischen Großstadt stattfinden.
ZfG-Redaktion
Mag.a Julia Sautner und Mag.a Lisa Satzinger
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RANDOM RICHES
Gambling and Speculation in Perspective
Interdisciplinary Workshop
Wirtschaftsuniversität Wien, May 23-24, 2013Tagungsprogramm
The potentials of gambling have been a concern both in pre-capitalist societies and in modern capitalism. While gambling in its various forms has developed into one of the major industries worldwide, the "gambling spirit", "casino society" or "lottery principle" are brought into play when certain forms of capitalism are rejected.
In many aspects, gambling remains a puzzling challenge to academic research. At this conference, distinguished scholars from various countries and disciplines will contribute to the better understanding of how societies, or parts of them, deal with the competing concepts of skill and chance through games, of entertainment, leisure, and the quest for gain.
Venues:
WU, Großer Sitzungssaal (GS) for all sessions
Bruno Kreisky Forum, Armbrustergasse 15, 1190 Wien for keynote speech
In many aspects, gambling remains a puzzling challenge to academic research. At this conference, distinguished scholars from various countries and disciplines will contribute to the better understanding of how societies, or parts of them, deal with the competing concepts of skill and chance through games, of entertainment, leisure, and the quest for gain.
Venues:
WU, Großer Sitzungssaal (GS) for all sessions
Bruno Kreisky Forum, Armbrustergasse 15, 1190 Wien for keynote speech
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Zu den Neuerungen, die die Glücksspielgesetznovelle 2010 mit sich brachte, zählt ua die Schaffung der Stabstelle für Suchtprävention
und -beratung im Bundesministerium für Finanzen (BMF), deren Leitung Dr. Doris Kohl inne hat. Mit der von ihr initiierten Fachtagung zum Thema
"Glücksspielsucht", die am 20. Juni 2011 im BMF (Dr. Peter Quantschnigg Saal) stattfand, wurde ein Überblick über die Spielerschutzregelungen
und -maßnahmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz präsentiert. Der Ländervergleich verdeutlichte Vor- und Nachteile der zT stark
voneinander abweichenden Regelungsregimes und deren Umsetzung und Wirksamkeit in der Praxis.
Nach den einführenden Worten des Fachexperten für Glücksspiel des BMF, Dr. Franz Philipp Sutter, stellte Prim. Univ.-Prof. Dr. Herwig Scholz die Spielsuchtambulanz des Krankenhauses de La Tour in Treffen (Kärnten) vor, die bis vor kurzem noch die einzige Einrichtung dieser Art in Österreich darstellte. Angesichts eines Defizits an speziell für Spieler zugeschnittenen Behandlungsstellen galt sein Aufruf va der Schärfung des Bewusstseins für die Finanzierung von Therapie von neutraler Stelle, um die Unabhängigkeit der Präventionsstellen wahren zu können. Auf Grund weit verbreiteter Fehlmeinungen über Glücksspielsucht werde oft die Notwendigkeit einer tief greifenden Therapie, zumal in den meisten Fällen eine Reihe anderer Probleme wie Arbeitslosigkeit, Missbrauch von Alkohol und anderen Drogen, zerrüttete familiäre Situation etc gehäuft vorliegen, nicht wahrgenommen. Gravierende kognitive Verzerrungen ("magisches Denken") seien bei Spielern zumeist ausgeprägt - bedingt durch einen Erstgewinn, der als magischer Moment empfunden wurde. Seiner Erfahrung nach überwiege unter den Patienten ein ausgeprägter Hang zum Automatenspiel, was an der raschen Belohnung (vgl derselben Logik folgt die Medikamentenabhängigkeit) und leichten Zugänglichkeit (Verfügbarkeit im öffentlichen Raum) läge. Eine unterschwellige Kritik wird daher in Prim. Scholz Worten an den bisherigen Regelungen der Bundesländer im Bereich des kleinen Glücksspiels laut.
Die erste österreichweite Studie zur Prävalenz der heimischen Glücksspielsucht - durchgeführt am Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit der ARGE Suchtvorbeugung und dem Gallup Institut wurde im zweiten Vortrag von Dr. Jens Kalke vorgestellt. Mit den Ergebnissen dieser von den österreichischen Lotterien finanzierten Studie liegen nun die ersten belastbaren Daten zum Thema Glücksspielsucht in Österreich vor, an Hand derer angemessene Empfehlungen zum Spielerschutz in Österreich entwickelt werden können (wobei jedoch berücksichtigt werden sollte, dass die Studie vor der Implementierung der GSpG-Novellen durchgeführt wurde). Grundsätzlich bewegt sich laut dieser jüngsten Ergebnisse die Pathologie der Spieler im europäischen Mittelfeld, wobei sich die größte Suchtproblematik im Bereich des Automatenglücksspiels wiederfindet, was die Vermutungen von Prim. Scholz mit Zahlen belegt. Weiters spricht sich Dr. Kalke auch für die zukünftige Behandlung der Sportwetten als Glücksspiele aus, um auch diesen Bereich präventiven Maßnahmen, wie zB Spielersperren, zu unterwerfen. Eindeutige Mängel sind seines Erachtens auch im Bereich des Jugendschutzes zu konstatieren. Die österreichischen Lotterien haben aus eigener Initiative "Spielen ab 16" (bzw ab 18 Jahren im Bereich der Online-Glücksspiele) in die Geschäftsbedingungen, aufgenommen, auf bundesgesetzlicher Ebene gelte aber lediglich der "Taschengeld-§". Dies führt zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und somit sei Aufholbedarf in der Gesetzgebung gegeben. Strukturelle Prävention beim Automatenspiel könne va durch Verlängerung der Mindestspieldauer, Einbau von Spielpausen und Verringerung des Spieleinsatzes sowie namentliche Registrierung in allen Spielstätten erzielt werden.
Die daran anschließenden Vorträge widmeten sich va im Ländervergleich den unterschiedlichen Prävalenzstudien und Spielerschutzmaßnahmen: Andre Lippert vom Deutschen Bundesministerium für Gesundheit zeigte die Gesetzeslage der BRD in Bezug auf das Glücksspielwesen auf, wobei der Glücksspielstaatsvertrag (novelliert 2008) entscheidende Änderungen für die Länderkompetenz mit sich brachte. Mit selbiger Regelung wurde ein Monopol für Lotterie, Sportwetten und Spielbanken etabliert sowie auch spezielle Konzepte zum Spielerschutz ausgearbeitet. Die Zuständigkeit von gewerblichem Automatenspiel liegt beim Bund und wird über die Gewerbeordnung und die Spielverordnung geregelt.
Dipl-Soz Nadin Kastirke vom Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Greifswald attestierte Deutschland an Hand der PAGE-Studie ähnliche Ergebnisse betreffend Automatenspiel, Sportwette und Automatenglücksspiel (im Casino) wie sie Dr. Kalke für Österreich ermittelt hatte - Resultate, die in der Schweiz bereits 2000 mit dem Spielbankengesetz zum Verbot von Geldspielautomaten außerhalb von Casinos geführt haben, wie Kilian Künzi vom Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien Bern erläuterte. Spielersperren sollen in den Schweizer Casinos das Suchtausmaß gering halten. Der Eintrag eines gesperrten Spielers in eine Datenbank, auf die alle nationalen Casinoanbieter Zugang haben, soll das Umgehen einer solchen Schutzmaßnahme gering halten, erklärte zudem Prof. Jörg Häfeli von der Hochschule Luzern / Abteilung Soziale Arbeit. Außerdem werde bei diesem Modell auch auf die Selbsteinschätzung bzw das individuelle Verantwortungsbewusstsein der Spieler gesetzt, indem man die Möglichkeit biete, auf Ersuchen desselben eine Sperre zu implementieren.
Dr. Doris Kohl, Organisatorin der Fachtagung Spielerschutz und Leiterin der Stabstelle für Suchtprävention und -beratung des BMF, demonstrierte mit dieser Veranstaltung eines ihrer Hauptanliegen in der Position, die sie seit 1.1.2011 innehat: Stärkung des Spielerschutzes in Österreich durch Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen. In ihrem eigenen Vortrag veranschaulichte sie va die erheblichen Änderungen auf dem Spielerschutzsektor, die die GSpG Novellen mit sich gebracht haben: Eine deutliche Begrenzung der Automatenanzahl innerhalb der Bundesländer (damit verbunden die Finanzpolizei/Verfolgung illegaler Automaten) und die Festlegung österreichweiter Mindeststandards, wie die gesetzlichen Maßnahmen betreffend den Spielerschutz beim Automatenglücksspiel. Dazu zählen ua die zT umstrittenen Einsatz- und Gewinngrenzen, eine Mindestspieldauer, Warnpflicht bei auffälligem Spielverhalten, verpflichtete Pausen ("Abkühlphase") - Regelungen, Verbot der Ausspielung von Jackpots und Ähnliches. Zu Dr. Kohls persönlichen Zielen für die nächsten Jahre zählen vorrangig präventive Aufklärungsarbeit sowie die Schaffung besserer Bedingungen innerhalb der Suchtbetreuung, die Durchführung einer Folgestudie zur Epidemiologie in Österreich in den nächsten Jahren, um die Auswirkungen der Novellen evaluieren und wenn nötig weitere gesetzgeberische Schritte setzen zu können.
Zfg-Redaktion
Mag. Gernot Posch und Mag. Angelika Frühwirth
Nach den einführenden Worten des Fachexperten für Glücksspiel des BMF, Dr. Franz Philipp Sutter, stellte Prim. Univ.-Prof. Dr. Herwig Scholz die Spielsuchtambulanz des Krankenhauses de La Tour in Treffen (Kärnten) vor, die bis vor kurzem noch die einzige Einrichtung dieser Art in Österreich darstellte. Angesichts eines Defizits an speziell für Spieler zugeschnittenen Behandlungsstellen galt sein Aufruf va der Schärfung des Bewusstseins für die Finanzierung von Therapie von neutraler Stelle, um die Unabhängigkeit der Präventionsstellen wahren zu können. Auf Grund weit verbreiteter Fehlmeinungen über Glücksspielsucht werde oft die Notwendigkeit einer tief greifenden Therapie, zumal in den meisten Fällen eine Reihe anderer Probleme wie Arbeitslosigkeit, Missbrauch von Alkohol und anderen Drogen, zerrüttete familiäre Situation etc gehäuft vorliegen, nicht wahrgenommen. Gravierende kognitive Verzerrungen ("magisches Denken") seien bei Spielern zumeist ausgeprägt - bedingt durch einen Erstgewinn, der als magischer Moment empfunden wurde. Seiner Erfahrung nach überwiege unter den Patienten ein ausgeprägter Hang zum Automatenspiel, was an der raschen Belohnung (vgl derselben Logik folgt die Medikamentenabhängigkeit) und leichten Zugänglichkeit (Verfügbarkeit im öffentlichen Raum) läge. Eine unterschwellige Kritik wird daher in Prim. Scholz Worten an den bisherigen Regelungen der Bundesländer im Bereich des kleinen Glücksspiels laut.
Die erste österreichweite Studie zur Prävalenz der heimischen Glücksspielsucht - durchgeführt am Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit der ARGE Suchtvorbeugung und dem Gallup Institut wurde im zweiten Vortrag von Dr. Jens Kalke vorgestellt. Mit den Ergebnissen dieser von den österreichischen Lotterien finanzierten Studie liegen nun die ersten belastbaren Daten zum Thema Glücksspielsucht in Österreich vor, an Hand derer angemessene Empfehlungen zum Spielerschutz in Österreich entwickelt werden können (wobei jedoch berücksichtigt werden sollte, dass die Studie vor der Implementierung der GSpG-Novellen durchgeführt wurde). Grundsätzlich bewegt sich laut dieser jüngsten Ergebnisse die Pathologie der Spieler im europäischen Mittelfeld, wobei sich die größte Suchtproblematik im Bereich des Automatenglücksspiels wiederfindet, was die Vermutungen von Prim. Scholz mit Zahlen belegt. Weiters spricht sich Dr. Kalke auch für die zukünftige Behandlung der Sportwetten als Glücksspiele aus, um auch diesen Bereich präventiven Maßnahmen, wie zB Spielersperren, zu unterwerfen. Eindeutige Mängel sind seines Erachtens auch im Bereich des Jugendschutzes zu konstatieren. Die österreichischen Lotterien haben aus eigener Initiative "Spielen ab 16" (bzw ab 18 Jahren im Bereich der Online-Glücksspiele) in die Geschäftsbedingungen, aufgenommen, auf bundesgesetzlicher Ebene gelte aber lediglich der "Taschengeld-§". Dies führt zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und somit sei Aufholbedarf in der Gesetzgebung gegeben. Strukturelle Prävention beim Automatenspiel könne va durch Verlängerung der Mindestspieldauer, Einbau von Spielpausen und Verringerung des Spieleinsatzes sowie namentliche Registrierung in allen Spielstätten erzielt werden.
Die daran anschließenden Vorträge widmeten sich va im Ländervergleich den unterschiedlichen Prävalenzstudien und Spielerschutzmaßnahmen: Andre Lippert vom Deutschen Bundesministerium für Gesundheit zeigte die Gesetzeslage der BRD in Bezug auf das Glücksspielwesen auf, wobei der Glücksspielstaatsvertrag (novelliert 2008) entscheidende Änderungen für die Länderkompetenz mit sich brachte. Mit selbiger Regelung wurde ein Monopol für Lotterie, Sportwetten und Spielbanken etabliert sowie auch spezielle Konzepte zum Spielerschutz ausgearbeitet. Die Zuständigkeit von gewerblichem Automatenspiel liegt beim Bund und wird über die Gewerbeordnung und die Spielverordnung geregelt.
Dipl-Soz Nadin Kastirke vom Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Greifswald attestierte Deutschland an Hand der PAGE-Studie ähnliche Ergebnisse betreffend Automatenspiel, Sportwette und Automatenglücksspiel (im Casino) wie sie Dr. Kalke für Österreich ermittelt hatte - Resultate, die in der Schweiz bereits 2000 mit dem Spielbankengesetz zum Verbot von Geldspielautomaten außerhalb von Casinos geführt haben, wie Kilian Künzi vom Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien Bern erläuterte. Spielersperren sollen in den Schweizer Casinos das Suchtausmaß gering halten. Der Eintrag eines gesperrten Spielers in eine Datenbank, auf die alle nationalen Casinoanbieter Zugang haben, soll das Umgehen einer solchen Schutzmaßnahme gering halten, erklärte zudem Prof. Jörg Häfeli von der Hochschule Luzern / Abteilung Soziale Arbeit. Außerdem werde bei diesem Modell auch auf die Selbsteinschätzung bzw das individuelle Verantwortungsbewusstsein der Spieler gesetzt, indem man die Möglichkeit biete, auf Ersuchen desselben eine Sperre zu implementieren.
Dr. Doris Kohl, Organisatorin der Fachtagung Spielerschutz und Leiterin der Stabstelle für Suchtprävention und -beratung des BMF, demonstrierte mit dieser Veranstaltung eines ihrer Hauptanliegen in der Position, die sie seit 1.1.2011 innehat: Stärkung des Spielerschutzes in Österreich durch Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen. In ihrem eigenen Vortrag veranschaulichte sie va die erheblichen Änderungen auf dem Spielerschutzsektor, die die GSpG Novellen mit sich gebracht haben: Eine deutliche Begrenzung der Automatenanzahl innerhalb der Bundesländer (damit verbunden die Finanzpolizei/Verfolgung illegaler Automaten) und die Festlegung österreichweiter Mindeststandards, wie die gesetzlichen Maßnahmen betreffend den Spielerschutz beim Automatenglücksspiel. Dazu zählen ua die zT umstrittenen Einsatz- und Gewinngrenzen, eine Mindestspieldauer, Warnpflicht bei auffälligem Spielverhalten, verpflichtete Pausen ("Abkühlphase") - Regelungen, Verbot der Ausspielung von Jackpots und Ähnliches. Zu Dr. Kohls persönlichen Zielen für die nächsten Jahre zählen vorrangig präventive Aufklärungsarbeit sowie die Schaffung besserer Bedingungen innerhalb der Suchtbetreuung, die Durchführung einer Folgestudie zur Epidemiologie in Österreich in den nächsten Jahren, um die Auswirkungen der Novellen evaluieren und wenn nötig weitere gesetzgeberische Schritte setzen zu können.
Zfg-Redaktion
Mag. Gernot Posch und Mag. Angelika Frühwirth
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"Security 10" - Fachtagung zum Thema Online-Glücksspiel
Landesgericht für Strafsachen Wien
23. November 2010
Das Europäische Zentrum für E-Commerce und Internetrecht (e-center) veranstaltete am 23. November 2010 eine IT-Security-Veranstaltung mit Schwerpunkt auf
Online-Glücksspiel. Sowohl die zahlreichen Entscheidungen des EuGH wie auch eine einschlägige Studie des e-centers kamen dabei zur Sprache. Nina Hutter nahm an
der Veranstaltung teil und fasste die wichtigsten Inhalte wie folgt zusammen:
Kurt Retter (Wolf Theiss) - Entstehung und Stand des österreichischen Glücksspielmonopols
Herr Retter beschränkte sich im Wesentlichen darauf einen Überblick über die Grundlagen zu bieten; teils mit kritischen Anmerkungen (z.B.: keine zahlenmäßige Begrenzung der Pokersalons).
Zum Online-Glücksspiel wurde ausgeführt, dass es diesbezüglich bisher auf europäischer Ebene kein Sekundärrecht zur Materie gibt, sowie, dass eine Differenzierung zwischen dem "klassischen" Glücksspiel und dem Online-Glücksspiel sinnvoll erscheint und insbesondere mit Motiven des Spielerschutzes gerechtfertigt ist.
Franz-Philipp Sutter (Bundesministerium für Finanzen) - Online-Glücksspiel und das österreichische Glücksspiel-monopol
Bei den Beratungen des neuen GSpG gab der Finanzausschuss des NR den Auftrag, zu überprüfen, ob eine Überarbeitung des Online-Glücksspiels sinnvoll wäre, da insbesondere aufgrund des leichten Zuganges, aus Spielerschutzgründen und den staatlichen Grenzen der Jurisdiktion, welche die Umsetzung ordnungspolitischer Vorgaben erschweren, Zweifel am Auslangen der bestehenden Regelungen geäußert wurden.
Herr Sutter beschrieb das neue GSpG als ein "Bekenntnis zur Regulierung" und kritisierte, dass das Internetglücksspiel im Zuge der Novellierungen vernachlässigt worden sei. Dies allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass es sich keineswegs um einen regelungsfreien Bereich handle.
Besonderes Augenmerk ist beim Internet-Glücksspiel darauf zu legen, dass es nicht an innerstaatlichen Grenzen endet, weder beim aktiven Spiel noch bei der Werbung. Dies wird durch die verschiedenen Denkschulen im Zusammenhang mit der Materie und der daraus folgenden Heterogenität der Regelungen in den Mitgliedstaaten verstärkt. Im Folgenden wurden die innerstaatlichen Möglichkeiten, wie eine Liberalisierung im Online-Glücksspiel nach italienischem Vorbild sowie verschieden stark ausgeprägte Konzessionsmodelle skizziert. Aus all diesen Erwägungen wurde gefolgert, dass eine innerstaatliche Lösung nicht ausreichend erscheint und eine solche auf europäischer Ebene angestrebt werden sollte.
Christine Pesendorfer (Bundeskanzleramt) [vertreten durch Herrn Bauer] - Die EuGH-Judikatur zum grenzüberschreitenden Glücksspiel
Mehr oder minder mit dem Online-Glücksspiel in Zusammenhang stehende Urteile (ua Carmen Media Group, Gambelli, Stoß, Liga Portuguesa, usw) wurden kurz erläutert und daraus ein bestehender gemeinschaftsrechtlicher Harmonisierungsbedarf abgeleitet, ohne dabei konkretere Ausführungen zu machen.
Arthur Stadler (Brandl & Talos) - Die Judikatur des EuGH zum Glücksspielrecht und EU-Initiativen
Der Referent bemängelte - nach einem weiteren Appell für eine "zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspieles als grenzüberschreitende Thematik" - im Wesentlichen die seiner Meinung nach unsachgemäße Differenzierung und Zersplitterung der Regelung über Anbieter auf dem Glücksspielsektor (Lotterien, Spielbanken, Automatenglücksspiel als Landeskompetenz) sowie insbesondere im Vergleich dazu, die Stellung der "Sportwettanbieter" aufgrund der weitgehenden Liberalisierung. Bereiche wie das Online-Glücksspiel, mit teils höherem Spielsuchtrisiko aufgrund der geringeren Kontrollmöglichkeiten, sollten nicht weniger streng kontrolliert werden als die klassischen Glücksspielangebote.
Kritisch äußerte sich Herr Stadler des Weiteren über die Definition der "elektronischen Lotterien", da bei dem Begriff primär die Art der Teilnahme und nicht der vermittelte Inhalt von Bedeutung sei.
Er hält außerdem das "Sitzerfordernis in der Betriebsphase" für gemeinschaftsrechtswidrig, weil es zu einer faktischen Erschwernis für Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten kommt. Es wären hier wohl gelindere Mittel (doppelte Buchführung, usw) ausreichend und angemessener.
Die Initiativen auf europäischer Ebene deuten nicht in Richtung einer Harmonisierung; das in Arbeit befindliche "Grünbuch" wurde kurz erwähnt.
Patrick Ruth (Rechtsanwalt) - Die Causa Engelmann
Herr Ruth hat spontan sein vorbereitetes Referat verworfen und den Fall Engelmann, wie er ihn erlebt hat, aufbereitet. Besondere Kritik äußerte er hinsichtlich des Begriffs "ordnungspolitische Gründe" sowie dem Zusammenhang zwischen Glücksspiel und Geldwäsche. (Anm.: Soweit war hierbei kein Bezug zum Thema Online-Glücksspiel ersichtlich.)
Wolfgang Zankl (e-center) - e-center Studie Online-Glücksspiel
Zur Begründung warum sich gerade das e-center mit diesem Thema beschäftige führte Wolfgang Zankl aus, dass im Bereich Online-Glücksspiel grundlegende Prinzipien des IT-Rechts zu Unrecht nicht bedacht würden und dies nicht im Sinne der Rechtssicherheit sei. Er kritisierte ua, dass Bestimmungen wie das "Herkunftslandprinzip" des E-Commerce für das Online-Glücksspiel nicht gelten, sowie, dass sich ein "innerstaatliches Monopol" grundsätzlich nicht mit dem Wesen des Internets vertrage, da dieses nicht an nationalen Grenzen ende.
Er sieht auch dahingehend Regelungsbedarf, als der EuGH die immer wieder zu neuen Rechtsstreitigkeiten in den Mitgliedstaaten führende Inhomogenität der nationalen Regelungen und die dadurch bestehende Rechtsunsicherheit nicht beenden kann, und tritt deshalb für die in dem Entwurf des e-Center vorgeschlagenen Mindeststandards im Bereich des Online-Glücksspiels ein. Man hat sich damit an den Regelungen für Versicherungen und dem Bankensektor orientiert.
ZfG-Redaktion
Nina Hutter
Kurt Retter (Wolf Theiss) - Entstehung und Stand des österreichischen Glücksspielmonopols
Herr Retter beschränkte sich im Wesentlichen darauf einen Überblick über die Grundlagen zu bieten; teils mit kritischen Anmerkungen (z.B.: keine zahlenmäßige Begrenzung der Pokersalons).
Zum Online-Glücksspiel wurde ausgeführt, dass es diesbezüglich bisher auf europäischer Ebene kein Sekundärrecht zur Materie gibt, sowie, dass eine Differenzierung zwischen dem "klassischen" Glücksspiel und dem Online-Glücksspiel sinnvoll erscheint und insbesondere mit Motiven des Spielerschutzes gerechtfertigt ist.
Franz-Philipp Sutter (Bundesministerium für Finanzen) - Online-Glücksspiel und das österreichische Glücksspiel-monopol
Bei den Beratungen des neuen GSpG gab der Finanzausschuss des NR den Auftrag, zu überprüfen, ob eine Überarbeitung des Online-Glücksspiels sinnvoll wäre, da insbesondere aufgrund des leichten Zuganges, aus Spielerschutzgründen und den staatlichen Grenzen der Jurisdiktion, welche die Umsetzung ordnungspolitischer Vorgaben erschweren, Zweifel am Auslangen der bestehenden Regelungen geäußert wurden.
Herr Sutter beschrieb das neue GSpG als ein "Bekenntnis zur Regulierung" und kritisierte, dass das Internetglücksspiel im Zuge der Novellierungen vernachlässigt worden sei. Dies allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass es sich keineswegs um einen regelungsfreien Bereich handle.
Besonderes Augenmerk ist beim Internet-Glücksspiel darauf zu legen, dass es nicht an innerstaatlichen Grenzen endet, weder beim aktiven Spiel noch bei der Werbung. Dies wird durch die verschiedenen Denkschulen im Zusammenhang mit der Materie und der daraus folgenden Heterogenität der Regelungen in den Mitgliedstaaten verstärkt. Im Folgenden wurden die innerstaatlichen Möglichkeiten, wie eine Liberalisierung im Online-Glücksspiel nach italienischem Vorbild sowie verschieden stark ausgeprägte Konzessionsmodelle skizziert. Aus all diesen Erwägungen wurde gefolgert, dass eine innerstaatliche Lösung nicht ausreichend erscheint und eine solche auf europäischer Ebene angestrebt werden sollte.
Christine Pesendorfer (Bundeskanzleramt) [vertreten durch Herrn Bauer] - Die EuGH-Judikatur zum grenzüberschreitenden Glücksspiel
Mehr oder minder mit dem Online-Glücksspiel in Zusammenhang stehende Urteile (ua Carmen Media Group, Gambelli, Stoß, Liga Portuguesa, usw) wurden kurz erläutert und daraus ein bestehender gemeinschaftsrechtlicher Harmonisierungsbedarf abgeleitet, ohne dabei konkretere Ausführungen zu machen.
Arthur Stadler (Brandl & Talos) - Die Judikatur des EuGH zum Glücksspielrecht und EU-Initiativen
Der Referent bemängelte - nach einem weiteren Appell für eine "zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspieles als grenzüberschreitende Thematik" - im Wesentlichen die seiner Meinung nach unsachgemäße Differenzierung und Zersplitterung der Regelung über Anbieter auf dem Glücksspielsektor (Lotterien, Spielbanken, Automatenglücksspiel als Landeskompetenz) sowie insbesondere im Vergleich dazu, die Stellung der "Sportwettanbieter" aufgrund der weitgehenden Liberalisierung. Bereiche wie das Online-Glücksspiel, mit teils höherem Spielsuchtrisiko aufgrund der geringeren Kontrollmöglichkeiten, sollten nicht weniger streng kontrolliert werden als die klassischen Glücksspielangebote.
Kritisch äußerte sich Herr Stadler des Weiteren über die Definition der "elektronischen Lotterien", da bei dem Begriff primär die Art der Teilnahme und nicht der vermittelte Inhalt von Bedeutung sei.
Er hält außerdem das "Sitzerfordernis in der Betriebsphase" für gemeinschaftsrechtswidrig, weil es zu einer faktischen Erschwernis für Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten kommt. Es wären hier wohl gelindere Mittel (doppelte Buchführung, usw) ausreichend und angemessener.
Die Initiativen auf europäischer Ebene deuten nicht in Richtung einer Harmonisierung; das in Arbeit befindliche "Grünbuch" wurde kurz erwähnt.
Patrick Ruth (Rechtsanwalt) - Die Causa Engelmann
Herr Ruth hat spontan sein vorbereitetes Referat verworfen und den Fall Engelmann, wie er ihn erlebt hat, aufbereitet. Besondere Kritik äußerte er hinsichtlich des Begriffs "ordnungspolitische Gründe" sowie dem Zusammenhang zwischen Glücksspiel und Geldwäsche. (Anm.: Soweit war hierbei kein Bezug zum Thema Online-Glücksspiel ersichtlich.)
Wolfgang Zankl (e-center) - e-center Studie Online-Glücksspiel
Zur Begründung warum sich gerade das e-center mit diesem Thema beschäftige führte Wolfgang Zankl aus, dass im Bereich Online-Glücksspiel grundlegende Prinzipien des IT-Rechts zu Unrecht nicht bedacht würden und dies nicht im Sinne der Rechtssicherheit sei. Er kritisierte ua, dass Bestimmungen wie das "Herkunftslandprinzip" des E-Commerce für das Online-Glücksspiel nicht gelten, sowie, dass sich ein "innerstaatliches Monopol" grundsätzlich nicht mit dem Wesen des Internets vertrage, da dieses nicht an nationalen Grenzen ende.
Er sieht auch dahingehend Regelungsbedarf, als der EuGH die immer wieder zu neuen Rechtsstreitigkeiten in den Mitgliedstaaten führende Inhomogenität der nationalen Regelungen und die dadurch bestehende Rechtsunsicherheit nicht beenden kann, und tritt deshalb für die in dem Entwurf des e-Center vorgeschlagenen Mindeststandards im Bereich des Online-Glücksspiels ein. Man hat sich damit an den Regelungen für Versicherungen und dem Bankensektor orientiert.
ZfG-Redaktion
Nina Hutter
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Symposium Glücksspiel 2009
der Forschungsstelle Glücksspiel
der Universität Hohenheim
24.-25. September 2009
Das Symposium Glücksspiel 2009, veranstaltet von der Forschungsstelle
Glücksspiel Hohenheim, stand unter dem Themenschwerpunkt „Glücksspiel im Internet“.
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland seit
Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. 1. 2008 das Veranstalten
und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs 4 GlüStV verboten ist.
Ausgehend von einem Vergleich der diesbezüglichen Regelungen in den verschiedenen EUStaaten, wurde vor allem die innerdeutsche Rechtslage beleuchtet. Im Zentrum des ersten Kongresstages standen einerseits die technischen Möglichkeiten zur Blockade von in Deutschland illegalem Internetglücksspiel und der damit verbundenen Zahlungsströme und andererseits die damit in Zusammenhang stehenden verfassungs-, datenschutz-, und haftungsrechtlichen Probleme. Von rein technischer Seite wurde von Herrn Dipl.-Inf. Stefan Köpsell von der Technischen Universität Dresden ausgeschlossen, dass nach derzeitigem Stand der Technik eine unumgängliche Sperre von illegalen Inhalten möglich sei: Vor allem wegen der Tatsache, dass der Zugriff auf den Hostprovider bzw auch den Contentprovider, also diejenigen, die Webspace bzw Inhalte zur Verfügung stellen, angesichts der unzähligen internetbasierten illegalen Glücksspielangebote, welche zum Großteil in karibischen Staaten, aber auch von Kahnawake, einem Reservat amerikanischer Ureinwohner im Bundesstaat Québec oder auch europäischen Staaten wie Malta und Zypern lizensiert werden, im Speziellen in Bezug auf die Erstgenannten nur schwer möglich ist. Angesetzt wird also beim Access-Provider, der für den Transfer von Daten zwischen Hostprovider und dem User verantwortlich ist, in Deutschland zB Anbieter wie T-Online oder AOL. Neben den für Experten leicht zu umgehenden Sperren, stellen auch damit verbundenen Kollateralschäden (also unabsichtliches Sperren von nicht illegalen Inhalten) ein weiteres Problem dar.
Über die verfassungsrechtlichen Aspekte referierte Prof. Ennuschat von der Universität Konstanz. Als Eingriffe in allfällige Grundrechtspositionen kommen die direkte Untersagungsverfügung an den Anbieter der Websites als auch die Drittblockade durch den Access-Provider – ein Vorgehen, das bereits im Zusammenhang mit Webseiten, die nationalsozialistische Inhalte aufweisen, angewandt wird – in Betracht. Grundlage für solches Vorgehen der Behörde stellt § 9 Abs 1 GlüSTV iVm den landesrechtlichen Ausführungsvorschriften dar. Während Anbieter und Provider vor allem in ihrer Berufsausübungsfreiheit (EU-Bürger können sich darauf im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit berufen) tangiert werden könnten, kommt in Bezug auf den Nutzer eine (mittelbare) Beeinträchtigung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit in Betracht. Während als Rechtfertigung die og Gesetzesbestimmungen herangezogen werden, zweifelt der Vortragende vor allem in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, insbesondere an der Eignung (wegen der leichten Umgehung von Sperren) und an der Erforderlichkeit (da vor allem bei Blockade des Access-Providers nach polizeirechtlichen Maßstäben ein Nichtstörer beeinträchtigt wird) der Eingriffe.
Neben der Sperrung der Websites steht als flankierende Maßnahme vor allem die Blockierung der mit dem illegalen Glücksspielangebot zusammenhängenden Zahlungsströme zur Verfügung. Die Effektivität dieser Maßnahme konnte bereits im Zusammenhang mit dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) in den USA beobachtet werden, welcher als gesetzliche Grundlage für die Blockierung von Zahlungsströmen aus verbotenen Internetglücksspielen dient. Rechtsgrundlage für derartige Maßnahmen in Deutschland bildet § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 GlüStV, wonach die Länder im Rahmen der Glücksspielaufsicht Kredit- und Finanzdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen können. Kritisiert wird insbesondere auch hier, dass ein Nichtstörer in seiner Rechtssphäre tangiert wird.
Dr. Matthias Steegmann referierte über zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung der beteiligten Dienstleistungsunternehmen, welche neben dem primär haftenden Glücksspielanbieter herangezogen werden können, sofern sie ihre in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten verletzen. Die verwaltungsrechtliche Rechtsgrundlage stellt § 9 Abs 1 S 2 und 3 Nr. 5 GlüStV (iVm § 2 Abs 1 TMG) dar, welcher Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt. Verantwortlich sind sie sowohl für eigene Informationen (§ 7 Abs 1 TMG) als auch für fremde Informationen, sofern der Anbieter absichtlich mit einem Nutzer des Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Zivilrechtlich kommt vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Rechtsgrundlage in Frage.
Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel Hohenheim zog schlussendlich eine Zwischenbilanz des GlüStV und kritisierte, dass dieser über die in § 1 GlüStV definierten Ziele, wie das Verhindern des Entstehens von Glücksspielsucht, Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz und das Hintanhalten von Begleit- und Folgekriminalität hinausschießt. So sollten seiner Ansicht nach die verschiedenen Formen des Glücksspiels bezüglich ihres Suchtgefährdungspotentials genauer unterschieden werden und bei eingreifenden Maßnahmen auch berücksichtigt werden, dass diese nicht nur pathologische Spieler sondern auch den Normalverbraucher treffen. Vor allem im Hinblick auf die im Vergleich zu Alkohol- und Tabakkonsum niedrige Prävalenzrate im Bereich des Glücksspiels und auch den daraus entstehenden geringen volkswirtschaftlichen Kosten seien die Maßnahmen zT überzogen. Anstatt von umfassenden Werbeverboten sollten zB Maßnahmen wie die Sperrdatei/Spielersperre, Sozialkonzepte und auch Aufklärung über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit forciert werden.
Der zweite Kongresstag beleuchtete das Suchtverhalten pathologischer Glücksspieler und die darauf zugeschnittenen therapeutischen Ansätze aus medizinischer Sicht, darunter vor allem internetbasierte Methoden, deren Effekt noch relativ unerforscht ist.
Chantal Mörsen, Diplom-Psychologin an der Universitätsklinik Charité in Berlin, erläuterte den Begriff der Verhaltenssüchte als nicht stoffgebundene Suchtform, die auf Grund exzessiv belohnender Verhaltensweise die Kriterien einer Abhängigkeit erfüllt. Anders formuliert wird den Betroffenen eine bestimmte Tätigkeit zur Droge, die sowohl auf Grund von körperlicher als auch psychischer Abhängigkeit enormen Leidensdruck erzeugt. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Dosierung des Verhaltens, Vernachlässigung anderer Interessen und anhaltende Tätigkeitsausübung trotz des Nachweises eindeutiger Schäden zählen zu den wichtigsten Anzeichen jeder nicht stoffgebundenen Suchtform. Prinzipiell kann jede Handlung zur Zwangshandlung mutieren. Am bekanntesten und ausführlichsten dokumentiert sind die Formen der Arbeitssucht, Kaufsucht, Online-Sucht (Surfen, Chatten, Recherchieren, Computerspielsucht) und Glücksspielsucht, wobei von der Mehrzahl dieser Erscheinungen – mit Ausnahme der Kaufsucht – vorwiegend Männer betroffen sind. Dem Suchtverhalten liegt klassische Konditionierung dh also assoziatives Lernen zu Grunde, welches durch ein verhaltensorientiertes Belohnungssystem verstärkt wird. Bei der Wahrscheinlichkeit der Suchtfälligkeit sind prinzipiell zwei Faktoren ausschlaggebend: Einerseits die Umweltfaktoren (zB Verfügbarkeit, soziale Akzeptanz und Normen) und andererseits die Vulnerabilität bzw Prädisposition des Einzelnen, die mit Genetik, Neurologie, der individuellen Persönlichkeit und kognitiven Faktoren eng in Zusammenhang steht. Als Auslöser können psychische Primärerkrankungen, kritische Lebensereignisse oder hoher emotionaler Stress fungieren.
In den meisten Fällen sind die Patienten mit dem Auftreten komorbider Störungen konfrontiert. So wird die Grunderkrankung in der Regel begleitet von einer Reihe sekundärer Nebenerscheinungen. Prof. Dr. Manfred Beutel, Direktor der psychosomatischen Klinik in Mainz, stellte dies an Hand verschiedener Fallbeispiele – vor allem die Online-Sucht von Jugendlichen betreffend – anschaulich dar. Erhöhtes Schmerzempfinden, Haltungsstörungen, hochgradige Erschöpfung, Leistungsabfall, sozialer Rückzug und Konzentrationsschwierigkeiten seien nur harmlose Beispiele für das Auftreten von Folgeschäden exzessiven Internet-Missbrauchs (laut Statistiken der Mainzer Ambulanz kämen computerspielabhängige Jugendliche auf bis zu 16 Computerspielstunden pro Tag. Rollenspiele bzw Actionspiele im Internet könnten seiner Ansicht nach auch als nicht monätere Glücksspielformen bezeichnet werden). Der Referent schätzt die Anzahl an pathologischen Online-Glücksspielern auf Grund der Erfahrung mit seinen eigenen Patienten auf 10 % während diese Gruppe nach offiziellen Zahlen der Deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung lediglich 1% beträgt. Das Publikum sei deutlich jünger als jenes, das herkömmlichen Glücksspielen nachgehe, weshalb sich Prof. Dr. Beutel mehrfach während seines Vortrags vehement für die effiziente Verbesserung des Jugendschutzes in diesem Bereich aussprach. Bisherige Beschränkungen wie zB Altersbegrenzungen seien für versierte Computernutzer viel zu leicht zu umgehen.
Zwei Vorträge widmeten sich der internetbasierten Therapie speziell von pathologischen Glücksspielern. Dr. Anne Pauly, Referentin für Suchtprävention, stellte das Online- Beratungsprogramm „Check dein Spiel“ vor, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Dezember 2007 mit der Unterstützung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) initiiert wurde. Das Programmziel setzt sich Glücksspielabstinenz innerhalb von 4 Wochen zum Ziel, wobei als Methodik vor allem Selbstkontrolle und webbasierte, individuelle Gesprächsführung sowie lösungsorientierte Beratung im Vordergrund stehen. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym. Die Behandlung gliedert sich in 4 Phasen. Nach der Online- Anmeldung erfolgt ein chatbasiertes Aufnahmegespräch von 50 Minuten mit einer Psychotherapeutin. Die eigentliche Programmteilnahme besteht aus der Redaktion eines Online-Tagebuchs über vier Wochen hinweg. Wöchentliche Rückmeldung durch das Beratungsteam sowie ein Abschlussgespräch im Chat von 30 Minuten soll ein Fazit aus der erfolgten Begleitphase der Entwöhnung ziehen. Die Auswertung der Befragungen und Online-Tagebücher ergab, dass unter den problemassoziierten Glücksspielarten an erster Stelle die Glücksspielautomaten in den Spielhallen rangierten, gefolgt von Internetcasinos, Sportwetten im Internet und Online-Poker.
Dr. Anne Pauly machte wiederholt darauf aufmerksam, dass die Online-Therapie keinen Ersatz für die klassische face-to-face-Therapie darstellen kann, sondern nur die Inanspruchnahme professioneller Hilfe erleichtern soll. Prof. Dr. Beutel verwies in diesem Zusammenhang auf Erfahrungswerte seiner Arbeit an der Mainzer Ambulanz: Glücksspieler warteten durchschnittlich sieben Jahre bis sie sich öffentlich zu Ihrer Sucht bekannten und Maßnahmen dagegen ergriffen. Laut Dr. Anne Pauly könnten kurzfristig Erfolge in Richtung Spielabstinenz erreicht werden, die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit sei jedoch sehr hoch, weshalb den meisten Programmteilnehmern eine stetige Anbindung an eine ambulante Einrichtung empfohlen wird.
Dipl.-Psych. Florentin Larbig stellte das schwedische Modell „Internetbasierte Selbsthilfe für pathologische Spieler“ vor. Im Gegensatz zu den chatbasierten Gesprächen, berät sich der Klient mit dem Therapeuten per Telefon und E-Mail. Der finanzielle Aufwand dieses Programms beläuft sich auf 300-350 Euro (pro Patient). In den Niederlanden wird bereits an einem automatisierten Entwöhnungsprogramm gearbeitet, sodass in Hinkunft in der Frühtherapie (einführenden Phase) auf den Therapeuten verzichtet werden könnte.
Zfg-Redaktion
Mag. Gernot Posch und Mag. Angelika Frühwirth
Ausgehend von einem Vergleich der diesbezüglichen Regelungen in den verschiedenen EUStaaten, wurde vor allem die innerdeutsche Rechtslage beleuchtet. Im Zentrum des ersten Kongresstages standen einerseits die technischen Möglichkeiten zur Blockade von in Deutschland illegalem Internetglücksspiel und der damit verbundenen Zahlungsströme und andererseits die damit in Zusammenhang stehenden verfassungs-, datenschutz-, und haftungsrechtlichen Probleme. Von rein technischer Seite wurde von Herrn Dipl.-Inf. Stefan Köpsell von der Technischen Universität Dresden ausgeschlossen, dass nach derzeitigem Stand der Technik eine unumgängliche Sperre von illegalen Inhalten möglich sei: Vor allem wegen der Tatsache, dass der Zugriff auf den Hostprovider bzw auch den Contentprovider, also diejenigen, die Webspace bzw Inhalte zur Verfügung stellen, angesichts der unzähligen internetbasierten illegalen Glücksspielangebote, welche zum Großteil in karibischen Staaten, aber auch von Kahnawake, einem Reservat amerikanischer Ureinwohner im Bundesstaat Québec oder auch europäischen Staaten wie Malta und Zypern lizensiert werden, im Speziellen in Bezug auf die Erstgenannten nur schwer möglich ist. Angesetzt wird also beim Access-Provider, der für den Transfer von Daten zwischen Hostprovider und dem User verantwortlich ist, in Deutschland zB Anbieter wie T-Online oder AOL. Neben den für Experten leicht zu umgehenden Sperren, stellen auch damit verbundenen Kollateralschäden (also unabsichtliches Sperren von nicht illegalen Inhalten) ein weiteres Problem dar.
Über die verfassungsrechtlichen Aspekte referierte Prof. Ennuschat von der Universität Konstanz. Als Eingriffe in allfällige Grundrechtspositionen kommen die direkte Untersagungsverfügung an den Anbieter der Websites als auch die Drittblockade durch den Access-Provider – ein Vorgehen, das bereits im Zusammenhang mit Webseiten, die nationalsozialistische Inhalte aufweisen, angewandt wird – in Betracht. Grundlage für solches Vorgehen der Behörde stellt § 9 Abs 1 GlüSTV iVm den landesrechtlichen Ausführungsvorschriften dar. Während Anbieter und Provider vor allem in ihrer Berufsausübungsfreiheit (EU-Bürger können sich darauf im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit berufen) tangiert werden könnten, kommt in Bezug auf den Nutzer eine (mittelbare) Beeinträchtigung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit in Betracht. Während als Rechtfertigung die og Gesetzesbestimmungen herangezogen werden, zweifelt der Vortragende vor allem in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, insbesondere an der Eignung (wegen der leichten Umgehung von Sperren) und an der Erforderlichkeit (da vor allem bei Blockade des Access-Providers nach polizeirechtlichen Maßstäben ein Nichtstörer beeinträchtigt wird) der Eingriffe.
Neben der Sperrung der Websites steht als flankierende Maßnahme vor allem die Blockierung der mit dem illegalen Glücksspielangebot zusammenhängenden Zahlungsströme zur Verfügung. Die Effektivität dieser Maßnahme konnte bereits im Zusammenhang mit dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) in den USA beobachtet werden, welcher als gesetzliche Grundlage für die Blockierung von Zahlungsströmen aus verbotenen Internetglücksspielen dient. Rechtsgrundlage für derartige Maßnahmen in Deutschland bildet § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 GlüStV, wonach die Länder im Rahmen der Glücksspielaufsicht Kredit- und Finanzdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen können. Kritisiert wird insbesondere auch hier, dass ein Nichtstörer in seiner Rechtssphäre tangiert wird.
Dr. Matthias Steegmann referierte über zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung der beteiligten Dienstleistungsunternehmen, welche neben dem primär haftenden Glücksspielanbieter herangezogen werden können, sofern sie ihre in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten verletzen. Die verwaltungsrechtliche Rechtsgrundlage stellt § 9 Abs 1 S 2 und 3 Nr. 5 GlüStV (iVm § 2 Abs 1 TMG) dar, welcher Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt. Verantwortlich sind sie sowohl für eigene Informationen (§ 7 Abs 1 TMG) als auch für fremde Informationen, sofern der Anbieter absichtlich mit einem Nutzer des Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Zivilrechtlich kommt vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Rechtsgrundlage in Frage.
Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel Hohenheim zog schlussendlich eine Zwischenbilanz des GlüStV und kritisierte, dass dieser über die in § 1 GlüStV definierten Ziele, wie das Verhindern des Entstehens von Glücksspielsucht, Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz und das Hintanhalten von Begleit- und Folgekriminalität hinausschießt. So sollten seiner Ansicht nach die verschiedenen Formen des Glücksspiels bezüglich ihres Suchtgefährdungspotentials genauer unterschieden werden und bei eingreifenden Maßnahmen auch berücksichtigt werden, dass diese nicht nur pathologische Spieler sondern auch den Normalverbraucher treffen. Vor allem im Hinblick auf die im Vergleich zu Alkohol- und Tabakkonsum niedrige Prävalenzrate im Bereich des Glücksspiels und auch den daraus entstehenden geringen volkswirtschaftlichen Kosten seien die Maßnahmen zT überzogen. Anstatt von umfassenden Werbeverboten sollten zB Maßnahmen wie die Sperrdatei/Spielersperre, Sozialkonzepte und auch Aufklärung über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit forciert werden.
Der zweite Kongresstag beleuchtete das Suchtverhalten pathologischer Glücksspieler und die darauf zugeschnittenen therapeutischen Ansätze aus medizinischer Sicht, darunter vor allem internetbasierte Methoden, deren Effekt noch relativ unerforscht ist.
Chantal Mörsen, Diplom-Psychologin an der Universitätsklinik Charité in Berlin, erläuterte den Begriff der Verhaltenssüchte als nicht stoffgebundene Suchtform, die auf Grund exzessiv belohnender Verhaltensweise die Kriterien einer Abhängigkeit erfüllt. Anders formuliert wird den Betroffenen eine bestimmte Tätigkeit zur Droge, die sowohl auf Grund von körperlicher als auch psychischer Abhängigkeit enormen Leidensdruck erzeugt. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Dosierung des Verhaltens, Vernachlässigung anderer Interessen und anhaltende Tätigkeitsausübung trotz des Nachweises eindeutiger Schäden zählen zu den wichtigsten Anzeichen jeder nicht stoffgebundenen Suchtform. Prinzipiell kann jede Handlung zur Zwangshandlung mutieren. Am bekanntesten und ausführlichsten dokumentiert sind die Formen der Arbeitssucht, Kaufsucht, Online-Sucht (Surfen, Chatten, Recherchieren, Computerspielsucht) und Glücksspielsucht, wobei von der Mehrzahl dieser Erscheinungen – mit Ausnahme der Kaufsucht – vorwiegend Männer betroffen sind. Dem Suchtverhalten liegt klassische Konditionierung dh also assoziatives Lernen zu Grunde, welches durch ein verhaltensorientiertes Belohnungssystem verstärkt wird. Bei der Wahrscheinlichkeit der Suchtfälligkeit sind prinzipiell zwei Faktoren ausschlaggebend: Einerseits die Umweltfaktoren (zB Verfügbarkeit, soziale Akzeptanz und Normen) und andererseits die Vulnerabilität bzw Prädisposition des Einzelnen, die mit Genetik, Neurologie, der individuellen Persönlichkeit und kognitiven Faktoren eng in Zusammenhang steht. Als Auslöser können psychische Primärerkrankungen, kritische Lebensereignisse oder hoher emotionaler Stress fungieren.
In den meisten Fällen sind die Patienten mit dem Auftreten komorbider Störungen konfrontiert. So wird die Grunderkrankung in der Regel begleitet von einer Reihe sekundärer Nebenerscheinungen. Prof. Dr. Manfred Beutel, Direktor der psychosomatischen Klinik in Mainz, stellte dies an Hand verschiedener Fallbeispiele – vor allem die Online-Sucht von Jugendlichen betreffend – anschaulich dar. Erhöhtes Schmerzempfinden, Haltungsstörungen, hochgradige Erschöpfung, Leistungsabfall, sozialer Rückzug und Konzentrationsschwierigkeiten seien nur harmlose Beispiele für das Auftreten von Folgeschäden exzessiven Internet-Missbrauchs (laut Statistiken der Mainzer Ambulanz kämen computerspielabhängige Jugendliche auf bis zu 16 Computerspielstunden pro Tag. Rollenspiele bzw Actionspiele im Internet könnten seiner Ansicht nach auch als nicht monätere Glücksspielformen bezeichnet werden). Der Referent schätzt die Anzahl an pathologischen Online-Glücksspielern auf Grund der Erfahrung mit seinen eigenen Patienten auf 10 % während diese Gruppe nach offiziellen Zahlen der Deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung lediglich 1% beträgt. Das Publikum sei deutlich jünger als jenes, das herkömmlichen Glücksspielen nachgehe, weshalb sich Prof. Dr. Beutel mehrfach während seines Vortrags vehement für die effiziente Verbesserung des Jugendschutzes in diesem Bereich aussprach. Bisherige Beschränkungen wie zB Altersbegrenzungen seien für versierte Computernutzer viel zu leicht zu umgehen.
Zwei Vorträge widmeten sich der internetbasierten Therapie speziell von pathologischen Glücksspielern. Dr. Anne Pauly, Referentin für Suchtprävention, stellte das Online- Beratungsprogramm „Check dein Spiel“ vor, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Dezember 2007 mit der Unterstützung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) initiiert wurde. Das Programmziel setzt sich Glücksspielabstinenz innerhalb von 4 Wochen zum Ziel, wobei als Methodik vor allem Selbstkontrolle und webbasierte, individuelle Gesprächsführung sowie lösungsorientierte Beratung im Vordergrund stehen. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym. Die Behandlung gliedert sich in 4 Phasen. Nach der Online- Anmeldung erfolgt ein chatbasiertes Aufnahmegespräch von 50 Minuten mit einer Psychotherapeutin. Die eigentliche Programmteilnahme besteht aus der Redaktion eines Online-Tagebuchs über vier Wochen hinweg. Wöchentliche Rückmeldung durch das Beratungsteam sowie ein Abschlussgespräch im Chat von 30 Minuten soll ein Fazit aus der erfolgten Begleitphase der Entwöhnung ziehen. Die Auswertung der Befragungen und Online-Tagebücher ergab, dass unter den problemassoziierten Glücksspielarten an erster Stelle die Glücksspielautomaten in den Spielhallen rangierten, gefolgt von Internetcasinos, Sportwetten im Internet und Online-Poker.
Dr. Anne Pauly machte wiederholt darauf aufmerksam, dass die Online-Therapie keinen Ersatz für die klassische face-to-face-Therapie darstellen kann, sondern nur die Inanspruchnahme professioneller Hilfe erleichtern soll. Prof. Dr. Beutel verwies in diesem Zusammenhang auf Erfahrungswerte seiner Arbeit an der Mainzer Ambulanz: Glücksspieler warteten durchschnittlich sieben Jahre bis sie sich öffentlich zu Ihrer Sucht bekannten und Maßnahmen dagegen ergriffen. Laut Dr. Anne Pauly könnten kurzfristig Erfolge in Richtung Spielabstinenz erreicht werden, die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit sei jedoch sehr hoch, weshalb den meisten Programmteilnehmern eine stetige Anbindung an eine ambulante Einrichtung empfohlen wird.
Dipl.-Psych. Florentin Larbig stellte das schwedische Modell „Internetbasierte Selbsthilfe für pathologische Spieler“ vor. Im Gegensatz zu den chatbasierten Gesprächen, berät sich der Klient mit dem Therapeuten per Telefon und E-Mail. Der finanzielle Aufwand dieses Programms beläuft sich auf 300-350 Euro (pro Patient). In den Niederlanden wird bereits an einem automatisierten Entwöhnungsprogramm gearbeitet, sodass in Hinkunft in der Frühtherapie (einführenden Phase) auf den Therapeuten verzichtet werden könnte.
Zfg-Redaktion
Mag. Gernot Posch und Mag. Angelika Frühwirth