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ZFG zu Gast bei "Ö1"
16. Jänner 2007
Anrufer äußern Sorgen bezüglich Spielerschutz
Während die ZFG-Autoren (Bresich, Klingenbrunner, Strejcek, Wojnar) in Printmedien (Die Presse, Format, SN, Standard, Wiener Zeitung) häufig präsent sind, war das Zentrum für Glücksspielforschung bei der Universität Wien, vertreten durch Gerhard Strejcek, auf Einladung des renommierten und über die Grenzen Österreichs hinaus (vor allem für gehobene klassische Musik und niveauvolle Feuilletons) bekannten Radiosenders "Ö1" im ORF-Funkhaus in der Argentinierstraße in Wien am 20.12.2006 um 14.05 - 14.45 Uhr in der Sendung "Tag zu Tag" zu Gast.
In der von Andreas Obrecht moderierten Radiosendung konnte der Leiter des ZFG den Zuhörern die historischen Wurzeln der Glücksspielgesetzgebung ebenso wie Anekdoten zum Glücksspiel aus der österreichischen und europäischen Literatur nahe bringen. Im Mittelpunkt der Sendung stand in der Folge aber gerade auch die Beantwortung von zahlreichen telefonischen Anfragen interessierter Hörer. Dabei hatten mehrere Anfragen den Schutz des Spielers zum Inhalt, wobei der ZFG-Vertreter die Unterschiede zwischen dem gesetzlich im GSpG verankerten Spielerschutz in den Spielbanken des Konzessionärs im Gegensatz zum kleinen (Automaten-)Glücksspiel hervorhob; dieses bietet dem Spieler - da es aus dem Monopolbereich ausgenommen ist - derzeit keinen gesetzlich determinierten Spielerschutz (Ausnahme nöSpAutG 2006, es bestehen bisher aber noch keine Erfahrungen mit der § 25 Abs 3 GspG nachempfundenen Regelung).
Dennoch trägt nach Ansicht von zahlreichen ExpertInnen auch das kleine (Automaten-)Glücksspiel die Gefahr in sich, dass pathogene Spieler spielsüchtig werden, was zudem deutlich auch von einem Anrufer unterstrichen wurde. Mit anderen Worten: ein Größenschluss vom großen Spiel auf große Gefahren und vice versa wäre wissenschaftlich nicht haltbar, "kleines" Glücksspiel stellt sich oftmals als Euphemismus (und Verharmlosung angesichts der Multiplikatoren und der ungeregelten Spieldauer) dar.
Weiters ging der Moderator Obrecht auf die Problematik des Glücksspiels im Internet ein, das in Österreich dem Konzessionär nach dem GSpG vorbehalten ist. Alle anderen Internet-Glücksspielangebote sind grundsätzlich illegal. Auch der Spieler hat bei solchen Internet-Glücksspielanbietern, die nur eine Glücksspiellizenz etwa aus Malta oder Gibraltar haben (die dann auch nur außerhalb dieser Länder in der EU gelten soll), so gut wie keine Möglichkeit, bei Nichtauszahlung des Gewinns in Österreich das Recht auf Auszahlung durchzusetzen.
Zum derzeit vor allem auch in den Medien ausgetragenen Rechts- und Expertenstreit zum Thema Glücksspielmonopol in den EU-Mitgliedstaaten führte der ZFG-Vertreter aus, dass weder die EU noch der EuGH nationale Glücksspielmonopole jemals untersagt hätten, vielmehr haben mehrere Gründungsmitglieder bei der Gründung der EWG, aus der die EU unmittelbar hervorgegangen ist, schon damals nationale Glücksspielmonopole eingerichtet gehabt. Auch hat der EuGH im mehreren Urteilen wiederholt zweifelsfrei entschieden, dass nationale Glücksspielmonopole grundsätzlich europarechtskonform sind.
Weiters nahm der Leiter des ZFG zum aktuellen Vertragsprüfungsverfahren der Europäischen Kommission Stellung. Tatsächlich handelt es sich im konkreten Fall erst um ein Prüfungsverfahren, das eben auch noch nicht abgeschlossen oder gar entschieden ist. Auf dem Prüfstand steht auch nicht das österreichische Glücksspielmonopol als solches, sondern nur Teile einzelner Bestimmungen im Glücksspielgesetz (so etwa die Frage, ob generell auch EU-Bürgern der Spielerschutz in Spielbanken zukommen muss sowie spezielle Detailfragen zur Glücksspielwerbung).
In der Folge strich Strejcek aber auch hervor, dass der Mensch als "homo ludens" nach psychologischen Erkenntnissen selbst dann spielen werde, wenn das Glücksspiel auf gesetzlicher Ebene gänzlich untersagt werden würde. Zur Kontrolle der Spielsucht und dem Schutz des Spielers ist es daher notwenig, das Glücksspiel gesetzlich zu reglementieren, was in Österreich durch die Einrichtung des Glücksspielmonopols und des Glücksspielgesetzes rechtmäßig erfolgt ist.
Schließlich war aus der regen Beteiligung der anrufenden Zuhörer in der einstündigen Radiosendung deutlich erkennbar, dass das Thema Glücksspiele, Wetten und Internet und dabei insbesondere der Schutz des Spielers großes Interesse quer durch alle Bevölkerungsschichten hervorruft.
Dr. Ronald Bresich zfg-Redaktion
Quelle: Radiosendung "Tag zu Tag", gesendet auf Ö1 am 20.12.2006, ab 14.05 Uhr
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