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Negativfolgen des "kleinen" Glücksspiels in Kärnten
5. März 2007
Zahl der Spielsüchtigen steigt im südlichsten Bundesland markant an
Glücksspiele - das sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen - unterliegen in Österreich dem Glücksspielmonopol des Bundes und dürfen grundsätzlich nur vom Konzessionär iSd Glücksspielgesetzes (GSpG) angeboten und veranstaltet werden.
Allerdings sieht das GSpG selbst in § 4 Ausnahmen von diesem Grundsatz vor: So unterliegen vor allem Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten nicht dem Glücksspielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder den Gegenwert von 0,50 Euro und der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt. Gerade für diesen letztgenannten Bereich des "kleinen" Automatenglücksspiels können die Länder eigene Regelungen erlassen. Wenngleich die Länder freilich nicht dazu verpflichtet sind, dieses "kleine" Glücksspiel überhaupt zuzulassen, haben zahlreiche Länder - darunter va auch Niederösterreich und Kärnten - die Aufstellung von Glücksspielautomaten iSd § 4 Abs 2 GSpG gesetzlich erlaubt.
Zehn Jahre nach der Liberalisierung des "kleinen" Glücksspiels in Kärnten sind laut Medienberichten 243 Spieler bei der Spielsucht-Beratung der Landeshauptstadt Klagenfurt gemeldet, während es vor Einführung des "kleinen" Glücksspiels im Jahr 1997 nur fünf(!) Spieler waren. Die Spielsucht-Expertin Margit Harrich vermutet jedoch sogar eine Dunkelziffer von bis zu 15.000 akut Spielsucht-gefährdeten Kärntner. Sie sieht - ebenso wie andere Experten auf diesem Gebiet als einzigen Ausweg den Ausstieg aus dem Automatenglücksspiel. Die Kärntner "Grünen" bereiten daher nach Medienangaben einen Antrag auf ein Verbot des "kleinen" Glücksspiels in Kärnten im Landtag vor. Auch andere Parteien treten für den Ausstieg aus dem kleinen Glücksspiel in Kärnten ein. Dagegen steht jedoch das finanzielles Interesse der Länder im Allgemeinen an der Aufrechterhaltung der Liberalisierung des "kleinen" Automatenglücksspiels, zumal etwa nur das Land Kärnten im Vorjahr mit den rund 780 legalen Spielautomaten ca 5,8 Millionen Euro an Steuergeldern eingenommen hat.
Angesichts der Zunahme von pathogen spielsüchtigen Spielern auf Grund des "kleinen" Automatenglücksspiels in Kärnten zeigt sich, dass die in Kärnten (und wohl auch von den anderen Ländern, die das "kleine" Glücksspiel liberalisiert haben) getroffenen Maßnahmen gegen die Hintanhaltung der Spielsucht beim "kleinen" Automatenglücksspiel unzureichend sind. Damit für die Beschaffung von Geldmitteln für die Landeskassen nicht in Hinkunft ein weiterer massiver Anstieg von pathogenen Spielern im jeweiligen Land in Kauf genommen werden muss, spricht aus Spielerschutzgründen vieles für eine Einbeziehung des "kleinen" Glücksspiels in das Glücksspielmonopol des Bundes, zumal § 25 Abs 3 GSpG für die Spielbanken des Konzessionärs strenge Überprüfungspflichten zur Bekämpfung der Spielsucht vorsieht.
Dr. Ronald Bresich zfg-Redaktion
Quellen: Jäger/Rössler, Bis zu 15.000 Kärntner leiden an Spielsucht, Kleine Zeitung online 28.2.2007, http://www.kleine.at/nachrichten/chronik/358939/index.do (28.2.2007); N.N., Bis zu 15.000 Kärntner leiden an Spielsucht, http://www.isa-casinos.de/articles/15348.html (28.2.2007); Strejcek, Überlegungen zum kleinen Glücksspiel, in: Strejcek, Glücksspiele, Wetten und Internet (2006) 97; Fenz, Gefährliches Spiel, CliniCum Psy 06/2006, 22; Casati, Vom Glücksspielmonopol erfasste Ausspielungen, ÖJZ 2000, 13.
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